Der Prozess gegen The Pirate Bay in Schweden zeigt das Aufeinanderprallen zweier Welten. Während die Inhalteproduzenten mit aller Macht versuchen einen der größten Verbreiter von „Raubkopien“ zu verbreiten, wehrt sich die Szene sowohl mit Häme als auch mit Petitionen und Live-Berichten aus dem Gericht auf Twitter.
Unabhängig von juristischen Scharmützeln scheint auf der Hand zu liegen, wer nach derzeitigem (deutschem) Urheberrecht „Recht“ hat: Natürlich fördert Pirate Bay die Verbreitung von „Raubkopien“ – wie man schon am Namen erkennen kann ist das ja der ganze Sinn der Seite. Ich möchte hier allerdings die Frage diskutieren, ob dies im gesellschaftlichen bzw. volkswirtschaftlichen Sinne etwas schlechtes ist. Geht unser derzeitiges Urheberrecht nicht an den Realitäten vorbei? Wäre es für Deutschland nicht besser, wenn digitale „Raubkopien“ erlaubt würden? Oder anders gefragt: Was ist der „richtige“ (nicht legale) Preis für digitale Angebote? Wie entsteht der Preis und warum ist der Preis bei digitalen Angeboten in der Realität häufig gleich Null?
Hauptdeterminanten der Preise von digitalen Angeboten
Als Erklärungsversuch möchte ich ein Modell aufstellen, das die Hauptdeterminanten in der Entstehung des Preises von digitalen Angeboten enthält. Die Hauptdeterminanten des Preises sind meiner Meinung nach:
auf der Produzentenseite
- Grenzkosten des Angebotes
- tatsächliche Monopolmacht
- gesetzliche Monopolmacht
auf der Konsumentenseite:
- Transaktionskosten für den Nutzer
- Zahlungsbereitschaft für den Nutzer
Im folgenden eine kurze Diskussion der jeweiligen Preisdeterminanten und wie die Anbieter diese beeinflussen können.
Grenzkosten des Angebotes
Zur Erklärung dieses Punktes müssen wir kurz etwas Theorie machen. In der Volkswirtschaftslehre ist diese Frage relativ gut beantwortet. Bei vollkommenem Wettbewerb ist der Preis gleich den Grenzkosten des Produktes – das ist der Preis der bei der Herstellung und Bereitsstellung eines zusätzlichen Produktes entsteht. Dieser Preis ist nicht zu verwechseln mit den Gesamtkosten zur Entwicklung und Produktion des Produktes. Eine Firma ist schließlich froh über jeden Kunden, der Ihnen mehr Geld gibt als die Bereitstellung des Angebotes kostet. Wie finanziert eine Firma nun die Entwicklung? Ganz einfach: Eine Entwicklung macht ja nur Sinn, wenn man durch diese Entwicklung einen Vorsprung/Vorteil gegenüber den Konkurrenten hat. Durch diesen Vorteil gegenüber der Konkurrenz herrscht kein vollkommener Wettbewerb mehr und so kann der Hersteller einen kleinen Aufschlag auf seine Grenzkosten nehmen. Er hat eine gewisse Monopolmacht. Als Beispiel kann man sich z.B. Daimler vorstellen: Nach der Entwicklung des Airbags konnten Sie Ihre Autos etwas teurer verkaufen als der Wettbewerb, weil diese (zumindest eine gewisse Zeit) kein Airbag anbieten konnten.
Natürlich kaufen die Konsumenten nur, wenn Ihre Zahlungsbereitschaft oberhalb des von den Produzenten festgelegten Preises liegt. Die Differenz zwischen Preis und Zahlungsbereitschaft bezeichnet man als „Konsumentenrente“. Die Differenz zwischen Preis und Grenzkosten bezeichnet man als Produzentenrente. Das Spiel macht allen Spass, wenn jeweils Produzentenrente und Konsumentenrente >= 0 ist. Zahlungsbereitschaft des Konsumenten und Grenzkosten des Produzenten geben also jeweils den Rahmen vor, in dem die Preisfindung stattfindet. Da sowohl Konsumenten als auch Produzenten Ihre „Rente“ maximieren wollen, ergibt sich damit der Preis als Ergebnis des Machtkampfes zwischen Konsumenten und Produzenten innerhalb des festgelegten Rahmens. Der „Machtkampf“ wird nun von den folgenden Determinanten beeinflußt.
tatsächliche Monopolmacht
Wie beschrieben hat der Produzent die Möglichkeit eines Preisaufschlags, wenn er ein einzigartiges Produkt hat, das vom Nutzer nicht leicht substituiert werden kann. Während es für andere Produzenten relevant ist, wie groß die Markteintrittsbarrieren sind (Kapitalbedarf, Entwicklungsaufwand etc.), ist es aus Konsumentensicht schon relevant, wie einfach eine weitere Version des Produktes hergestellt werden kann. Bei Software besteht dabei ein großer Unterschied: Während es für andere Anbieter z.B. extrem aufwändig ist Microsoft Windows „nachzuprogrammieren“, können Konsumenten „mit einem Klick“ eine originale Kopie von Windows anfertigen. Microsoft ist damit in der paradoxen Situation zwar praktisch ein Monopol im Markt für Betriebssysteme zu haben – seine Preissetzungsfähigkeiten werden aber von der Möglichkeit der Konsumenten im Zaum gehalten, beliebig „Gratis-Kopien“ von Windows anfertigen zu können. Zusammengefasst heisst das: die tatsächliche Monopolmacht bestimmt sich aus der Substitutierbarkeit des Angebotes – egal ob das Angebot von einem anderen Produzenten kommt oder von den Konsumenten selbst „hergestellt“ werden kann. Je größer die Monopolmacht, desto größer der mögliche Preisaufschlag auf die Grenzkosten.
gesetzliche Monopolmacht
Gesetzliche Monopolmacht entsteht z.B. durch Urheberrechte oder Patente: Produkte und Angebote sind dann von Konkurrenten nicht beliebig reproduzierbar – nicht weil die Herstellung so schwierig ist wie bei der tatsächlichen Monopolmacht, sondern weil der Gesetzgeber es schlicht verbietet oder mit zusätzlichen Kosten belegt. Der Effekt ist derselbe: das „Original-Angebot“ ist weniger substituierbar und damit steigt die Fähigkeit des Produzenten einen Preisaufschlag zu verlangen.
Grundsätzlich ist in bestimmten Fällen gesetzliche Monopolmacht sinnvoll: Wie oben beschrieben werden Monopolaufschläge benötigt, um Innovationen zu finanzieren. Man muss sich nur immer darüber klar sein, daß der Umfang der gesetzlichen Monopolmacht kein „Menschenrecht“ ist, sondern eine politische (und damit zumindest bei uns demokratische) Entscheidung ist, in der zwischen dem Innovationspotential und dem Verlust an Konsumentenrente abgewogen werden muss. So ist es z.B. mehr als zweifelhaft, dass regelmässig die Schutzrechte für Musik wie z.B. von Elvis verlängert werden. Während Tonaufnahmen anfangs nur 50 Jahre geschützt waren, wurde diese Frist regelmässig verlängert – auf nun 95 Jahre. Da Elvis längst tot ist kann in diesem Fall angenommen werden, dass diese Fristverlängerung nicht mehr der Innovation dient (=neue Musik von Elvis) sondern schlicht die Monopolmargen der Rechteinhaber (Plattenfirmen) erhöht. Dies geschieht auf Kosten der Konsumenten, die immer noch für Elvis-Aufnahmen bezahlen müssen. Jetzt könnte man sich fragen: Ist es gesamtwirtschaftlich nicht vollkommen egal, ob nun der Produzent oder der Konsument die Gewinne einstreicht? Bin ich nur ein linker Spinner, der „alle macht den Konsumenten schreit?“ Nein, denn wenn ein Monopolaufschlag auf den Preis genommen wird, entsteht nach der VWL-Theorie ein „Deadweight loss“ – der Markt verliert an Effizienz und damit wird der Kuchen kleiner, der zu verteilen ist… es ist also primär kein Verteilungsproblem sondern ein Effizienzproblem.
Mein Punkt ist: die Inhalteproduzenten tun immer so, als ob Sie ein moralisches Recht auf das unbegrenzte Urheberrecht hätten – das ist quatsch. Urheberrecht dient schlicht dazu Innovationen zu ermöglichen. Solange die zusätzliche Innovation durch das Urheberrecht mehr Nutzen stiftet, als die höheren Preise den Konsumenten kosten, ist Urheberrecht gut. Wenn die Kosten den Nutzen übersteigen ist das Urheberrecht schlecht. Wo genau die Grenze ist, sollte wissenschaftlich untersucht werden – ist aber in der Realität wohl hauptsächlich eine politische Entscheidung, die bei uns demokratisch getroffen werden sollte. Wenn also die Mehrheit der Deutschen beschließen sollte, das Urheberrecht auf Tonaufnahmen nur noch für 5 Jahre gelten sollte, dann wäre das unser gutes Recht. Eine Überlegung: ein Großteil der Deutschen macht Raubkopien – hat also für sich bereits entschieden, dass solch digitale Kopien ok sind – es könnte also Zeit werden es nicht nur zu tun sondern auch zu legalisieren.
Transaktionskosten für den Nutzer
Da bei digitalen Angeboten häufig keine Grenzkosten existieren sowie es keine tatsächliche Monopolmacht gibt, konzentrieren sich die Inhalteanbieter an den aus Ihrer Sicht „letzten“ Strohhalm der gesetzlichen Monopolmacht, um überhaupt noch Preise nehmen zu können. Dabei vergessen Sie meist den Einfluss der Transaktionskosten auf die Preissetzung. Wenn die Nutzer stundenlang im Internet suchen müssen, um das gewünschte Angebot zu bekommen (z.B. ein bestimmtes Lied), dann ist diese Suche für den Nutzer mit Kosten verbunden. Wenn er auf einem legalem Angebot sein Ziel schneller erreicht, dann wird er bereit sein für das gleiche Produkt einen Preis maximal in Höhe seiner gesparten Transaktionskosten zu zahlen. Apple’s iTunes ist hierbei das bekannte Beispiel: der Shop inklusive der automatischen Synchronisation mit dem iPod ist so bequem, dass viele Nutzer 0.99 Cent für ein Musikstück ausgeben, das Sie im Internet auch kostenlos in gleicher Qualität beziehen könnten. Sie zahlen dabei primär nicht für das Musikstück, sondern für die einfache Handhabung. Das Learning hier raus: Man kann auch ein Produkt mit Grenzkosten = 0 zu einem Preis verkaufen, wenn man die Handhabung nur leicht genug macht.
Interessant hierbei ist, dass es hier einen Einkommenseffekt und Alterseffekt gibt: Da Jugendliche über viel Zeit und wenig Geld verfügen, ist diese Zielgruppe kaum über den Transaktionskostenansatz zu einem Kauf zu bewegen. Dies ändert sich aber automatisch im Leben, wenn Sie nach den Eintritt im Berufsleben über weniger Zeit und mehr Einkommen verfügen. Eine große Rolle spielt auch, um was für Angebote es sich handelt. Häufig nachgefragte Produkte wie die Top-10 der Musik sind sehr einfach auch illegal im Internet zu finden. Long-Tail Angebote wie z.B. Spezialsoftware sind hingegen nur schwer illegal zu finden – hier steigt also die Möglichkeit über geringe Transaktionskosten die Software auch verkaufen zu können.
Zahlungsbereitschaft des Nutzers
Wie eingangs erwähnt liegt der Marktpreis für ein Angebot immer irgendwo zwischen den Grenzkosten des Produzenten und der Zahlungsbereitschaft des Nutzers. Eine absolute Voraussetzung für die Zahlungsbereitschaft der Konsumenten ist also ein tatsächlicher Nutzen. Nur wenn das Produkt gut ist, will ich es auch kaufen. Trotz der Banalität dieser Ausgabe scheint mir dieses Prinzip gerade bei Internetangeboten häufig vergessen zu werden.
Was bedeutet dieses Modell nun für die einzelnen Anbieter von digitalen Angeboten? Wenden wir das Modell doch einfach mal auf die Anbieter von Digitalen Medien (Musik- und Filmindustrie), Software und Internetservices an.
Digitale Medien (Musik & Filmindustrie)
Die Anbieter von digitalen Medien wie Musik, Film und/oder sonstigen Audio/Video-Produkten stehen meist im Mittelpunkt der Diskussion – wie auch jetzt wieder bei dem PirateBay-Prozess. Wie hat sich deren Marktposition durch digitale Technologien gewandelt?
- Grenzkosten: Während früher zur Auslieferung einer LP/Kassette/CD noch tatsächlich Produktions- und Logistikkosten angefallen sind, sind die Kosten für eine digitale Kopie praktisch gleich Null. Es gibt also keine Grenzkosten mehr.
- Tatsächliche Monopolmacht: Jedes Lied oder Film ist ein mehr oder weniger künstlerisches Produkt und damit einzigartig und nur begrenzt substituierbar. Einem Teenie kann man nicht unmittelbar die Backstreet Boys andrehen, wenn sie gerade über die Auflösung von Take That weint … das dauert ein halbes Jahr
. Da die Labels über Deals exklusiv über die Bands verfügen, haben sie so gesehen auch Monopolmacht. Dies gilt nach wie vor auch für Konzerte und Auftritte – für das Produkt „Musik“ gilt dies allerdings nicht mehr, weil das Produkt Musik beliebig oft in gleichbleibender Qualität vervielfältigt werden kann.
- Gesetzliche Monopolmacht: Das derzeit (in Deutschland) geltende Urheberrecht schützt die Musikindustrie noch vor diesen unkontrollierten Vervielfältigungen – theoretisch, denn in der Praxis ist die Einhaltung des Urheberrechts nicht mehr zu kontrollieren, da die „Produktionsmittel“ demokratisiert wurden. Jeder kann beliebig viele Kopien in perfekter Qualität produzieren und ein Großteil der Bevölkerung macht dies auch. Daraus ergeben sich zwei Probleme: Zum einen steht in einer Demokratie das geltende Urheberrecht zur Disposition, wenn sich ein Großteil der Bevölkerung nicht daran hält – wenn also eventuell eine Mehrheit dagegen ist. Zum einen stellt sich mir zumindest die Frage, ob ein Gesetz überhaupt verfassungsgemäß ist, dessen Durchsetzung zu so großer Ungerechtigkeit führt … es werden ja höchstens einer von 1000 „Raubkopierern“ erwischt …
- Transaktionskosten: Bei diesem Punkt muss man der Musikindustrie den größten Vorwurf machen: Selbst nachdem Apple Ihnen nun schon gefühlte 10 Jahre vormacht wie man einen Musikshop mit guter Usability macht, hat es die Musikindustrie immer noch nicht geschafft eigene Angebote zu schaffen. Zwar gibt es mit Amazon.com, last.fm, pandora.com, radio.de, usw. zahlreiche Musikangebote im Netz – zu häufig aber mit dem Problem, dass sich nicht alle Lieder aller Labels dort finden oder die Nutzung auf bestimmte Länder eingeschränkt ist. Bei den illegalen Angeboten ist dies nicht der Fall – trotz dieser Probleme scheint es die Musikindustrie langsam zu verstehen, dass Sie sehr gute legale Angebote anbieten müssen, um mit den illegalen Angeboten konkurrieren zu können. Insbesondere die Kombination mit Hardware und/oder nicht-kopierbaren Services ist sinnvoll, um die Angebote bequem zu machen und so die notwendige Zahlungsbereitschaft zu schaffen.
- Zahlungsbereitschaft: Die Zahlungsbereitschaft von Musik- und Filmfans ist definitiv vorhanden – trotzdem versucht natürlich jeder Kunden möglichst „günstig“ an das Produkt zu kommen. Wie gesagt liegt der Schlüssel in den Transaktionskosten: Schaffe eine attraktive und einfache Verpackung (iPod, Internet-Service, etc.) und dann kannst Du das Produkt auch wieder mit einem Preis > 0 verkaufen.
Wie hat sich also die Marktposition gewandelt? Grenzkosten gleich Null, keine tatsächliche Monopolmacht mehr und die gesetzliche Monopolmacht steht nur auf dem Papier? Ist die Industrie damit am Ende? Keineswegs: Rund um Ihre Inhalte müssen sie nur neue attraktive Angebote stricken, die sich an den neuen Realitäten ausrichten: Statt Plattenverkauf gibt’s jetzt halt teurere Konzerte und andere Veranstaltungen. Statt CD-Kauf werden Services im Internet abonniert. Kann es sein, dass der Gesamtumsatz der Musikindustrie trotzdem schrumpft? Ich weiss es nicht, aber klar kann das sein. Dies ist zwar schlecht für die Musikindustrie, aber aus Sicht der gesamten Bevölkerung ist die neue Entwicklung fantastisch: Nie zuvor konnte man so viel tolle Musik zu einem so günstigen Preis geniessen. Es beschwert sich ja auch keiner, dass die Post weniger zu tun bekommen hat, obwohl es nun auch emails gibt … obwohl doch .. wenn ich mich recht erinnere hat sich die Post auch beschwert
… und im übrigen – selbst die Post hat es geschafft trotzdem Ihren Umsatz zu steigern!
Softwareindustrie
„Software“ ist natürlich ein weites Feld, aber ich will es dennoch einfach mal probieren das gesamte Feld in mein Modell zu kippen.
- Grenzkosten: wie auch bei vielen anderen digitalen Angeboten, sind die Grenzkosten zur Kopie von Software praktisch gleich Null
- tatsächliche Monopolmacht: wie eingangs schon beschrieben besteht hier ein Unterschied zwischen der Monopolmacht gegenüber anderer Softwareproduzenten und gegenüber Konsumenten: Während es für andere Entwickler extrem aufwändig ist eine ähnliche Software wie z.B. SAP oder Windows zu entwickeln, können Konsumenten ganz einfach eine Kopie erstellen. Kopierschutzmechanismen wie Serials, Dongles und die Notwendigkeit die Software regelmässig zu updaten, bieten für Softwarenentwickler einen gewissen Schutz – perfekt ist er aber nicht. Insgesamt ergibt sich aus Konsumentensicht damit durchaus eine gewisse Monopolmacht.
- Gesetzliche Monopolmacht: das gesetzliche Patent – und/oder Urheberrecht schützt auch in diesem Bereich die Softwareentwickler. Hier ist es sicher auch mehr gerechtfertigt als z.B. in der Musikindustrie: Während dort die Kosten für die Entwicklung eines neuen Musikstücks auf wenige 10k EUR gefallen sind, können bei Softwareprojekten mehrere hunderte Millionen EUR Investitionen notwendig sein. Trotzdem bleibt auch hier wahr, dass die Logik des Urheberrechts ausschließlich zum Ziel haben sollte Innovationen zu fördern. Bewegungen wie Open Source zeigen, dass Patentschutzrechte Innovationen zum Teil auch behindern können bzw. nicht notwendig sind. In einem solchen Fall wäre es besser auf einen solchen Schutz zu verzichten, weil solche Rechte ja immer zu höheren Preisen führt, was wiederum auf Kosten der Konsumentenrente und der Effizienz im Markt geht.
- Transaktionskosten: Grundsätzlich haben Softwarefirmen das gleiche Problem wie die Medienindustrie – das Beziehen der legalen Software muss einfacher sein, als der illegale Weg. Microsoft löst dieses Problem mit Windows sehr elegant, indem sie einfach die Rechner direkt mit Windows bundlen – so kann ich es kaum vermeiden Windows zu kaufen. Kleineren Anbieter kommt zugegen, dass Sie nur eine kleine Nische bedienen und die benötigte Software bzw. die Cracks dafür deshalb auf den populären „Warez“ – Seiten nur schwer zu finden sind. Grundsätzlich gilt deshalb in diesem Markt durchaus noch, dass der legale Weg meist einfacher ist als der illegale. Das größte Problem haben vermutlich die Entwickler von Computerspielen – die damit angesprochene junge Zielgruppe hat alle Zeit der Welt im Internet nach den notwendigen Cracks zu suchen.
- Zahlungsbereitschaft: Bei produktivem Einsatz von Software besteht selbstverständlich eine extrem hohe Zahlungsbereitschaft – dies ist nicht das Problem auf der Softwareseite.
Ingesamt ist die Softwareindustrie in der komfortablen Situation, dass Sie nach wie vor eine gewisse Monopolmacht besitzt und sich die gesetzliche Monopolmacht auch besser durchsetzen und rechtfertigen lässt. Auch bei den Transaktionskosten sowie der Zahlungsbereitschaft steht die Softwareindustrie besser da als die Medienbranche – es überrascht deshalb nicht, dass mit SAP und Microsoft zahlreiche sehr Ertragsstarke Unternehmen aus dem Softwarebereich kommen und es außerdem zahlreiche kleinere Anbieter von Nischenlösungen gibt.
Man kann sich fast schon fragen, ob die Anreize im gegenwärtigen Modell nicht etwas ausarten (wie gesagt der Umfang der Schutzerechte ist eine politische/demokratische Entscheidung!): Muss jemand mit einer guten Idee (Betriebssystem für Computer) wirklich über 60 Mrd EUR verdienen (Bill Gates) – oder hätten 10 Mrd. EUR bei etwas geringeren Schutzrechten für Software nicht auch gereicht? So könnte man das Urheberrecht z.B. zeitlich einschränken und/oder Microsoft zwingen den x Jahre alten Quellcode von Windows offen zu legen … hier ist man meiner Meinung nach noch zu wenig kreativ im Sinne für mehr Wettbewerb und Innovation
Internetangebote
Die Frage nach dem Geschäftsmodell (neben Werbung) gehört gerade in Zeiten der Finanzkrise zum guten Ton – in der öffentlichen Wahrnehmung scheint es fast gar keine Seiten zu geben, die im Internet gutes Geld verdienen. Dabei wird übersehen, dass es eine ganze Reihe von hochprofitablen Geschäftsmodellen und Anbietern im Internet gibt. Sei es Marktplätze wie eBay oder Amazon oder ABO-Modelle wie bei XING oder 37signals.com – mit den richtigen Angeboten im Internet kann eine Menge Geld verdient werden. Gucken wir uns das doch einfach noch einmal genauer an:
- Grenzkosten: Obwohl sehr große Angebote wie z.B. Facebook insgesamt sehr signifikante Traffickosten haben, betragen die Kosten für einen zusätzlichen Kunden dennoch praktisch Null. Lediglich bei Anbietern von Videocontent (insbesondere bei HD-Material) fallen die Kosten für einen zusätzlichen Abruf durchaus ins Gewicht.
- tatsächliche Monopolmacht: Ähnlich wie bei Softwareprodukten kann in Internetangeboten viel Technologie stecken, die schwer zu imitieren ist – insbesondere weil ein Großteil der Logik auf dem Server des Anbieters liegt und deshalb vom Kunden auch nicht zu kopieren ist. Ein weiterer Grund für tatsächliche Monopolmacht liegt in den sogenannten Netzwerkeffekten: z.B. kann es sich XING u.a. erlauben für Features seiner Plattform Geld zu verlangen, weil „alle anderen auch da sind“.
- Gesetzlicher Monopolaufschlag: ist ebenfalls vorhanden und durchsetzbar, da wie gesagt ein Großteil der Logik auf der Serverseite liegt. Auf der Client-Seite sind die Rechte hingegen nicht wirklich durchsetzbar – wie z.B. die Kopie von Facebook mit dem Namen „StudiVZ“ gezeigt hat.
- Transaktionskosten: In diesem Bereich können die Anbieter von Internetservices natürlich punkten: Nichts ist einfacher als eine URL einzugeben und sofort loszulegen. Keine Installation, immer die aktuelle Version, keine Probleme.
- Zahlungsbereitschaft: Nur weil Angebote einen Netzwerkeffekt haben, heisst es noch lange nicht, dass es dafür eine Zahlungsbereitschaft gibt. Die Angebote müssen auch einen echten Nutzen haben, den mir ein anderer Anbieter nicht genauso kostenlos bieten kann. Gerade Entertainment und andere Enduser-Angebote stehen in starker Konkurrenz zu den unzähligen anderen kostenlosen Angeboten. Dieses Problem wird noch dadurch verstärkt, dass angelockt durch einige prominente Exits sehr viel Geld über VCs und Business Angel in Anbieter geflossen ist, die so jahrelang Ihre Produkte anbieten können, ohne selber Geld zu verdienen. Dies verzerrt den Markt zusätzlich und führt teilweise zu einem Überangebot an Services, die den Marktpreis auf Null drücken.
Obwohl auch in diesem Marktsegment die Grenzkosten praktisch null sind, können Internetanbieter sowohl mit Ihrem Geschäftsmodell als auch aufgrund der technischen Begebenheiten Monopolmacht erreichen und so langfristig einen Preis > 0 verlangen. Gekauft wird das Produkt zwar nur, wenn bei den Kunden auch eine Zahlungsbereitschaft vorhanden ist, aber dies ist bei immer mehr Angeboten wie 37signals.com ja bereits der Fall.
Fazit & Key Learnings
Wie es ausschaut taugt das Modell ganz gut dazu zu erklären, warum einige Industrien Gewinner und andere Verlierer der zunehmenden Digitalisierung der Welt sind. Was sind also die Key Learnings aus dieser doch leider etwas zu lang gewordenen Abhandlung:
- Die Digitalisierung führt keineswegs dazu, dass alles umsonst wird und alles zusammenbricht, wie uns z.B. die Musikindustrie glauben machen will. Wie Software und Internetserviceanbieter zeigen, gibt es sehr wohl gute Möglichkeiten auch mit digitalen Angeboten Geld zu verdienen.
- Die Verteidigung des derzeitigen Urheberrechts ist ein Kampf auf verlorenem Posten: es taugt höchstens zur Verzögerung des Unabwendbaren… dauerhaft sollte man in einer Demokratie sein Geschäftsmodell nicht darauf aufbauen, dass man die Mehrheit der Bevölkerung kriminialisiert und verklagt. Wenn die Musikindustrie die Gesetze nutzt, um das Volk im großen Stil zu verklagen, müssen wir als Volk halt die Gesetze ändern. Die Anbieter sollten nicht an überholten Strukturen festhalten, sondern lieber die Realitäten hinnehmen und Angebote in Bereichen schaffen, wo Sie dauerhaft Geld verdienen können.
- Die Lösung liegt in der Schaffung von besseren Angeboten als die illegalen … etwas überspitzt formuliert: Wenn die Industrie es nicht schafft bessere Angebote zu bauen als die illegalen in Ihrer Freizeit, dann haben Sie es auch nicht verdient damit Geld zu verdienen
- Es wird viel zu wenig beachtet, dass es eigentlich wahnsinnig toll ist, dass durch die Digitalisierung die Grenzkosten gleich Null sind. Mit der Verbreitung von tollem Content for free über das Internet wird ständig extrem viel Freude/Nutzen/Wohlfahrt geschaffen. Viele Menschen sind glücklicher auf der Welt, weil sie tolle Lieder, Videos etc. sehen können… und darum geht es doch eigentlich im Leben: Glücklich zu werden
In diesem Sinne: viel Erfolg Pirate Bay!
Karsten Wysk Allgemein
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